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Im Glossar finden sie in alphabetischer Reihenfolge Erklärungswürdige Begriffe zu Ihrem Anlagethema.

Glossar A

  • Abschreibung / AFA

Die Absetzung für Abnutzung (auch Afa genannt) soll den Wertverlust für die allgemein verwendbaren Anlagegüter widerspiegeln. Die Berechnung erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Vorschriften. Dieser Wertverlust wird als Aufwand in der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung über die Abschreibung berücksichtigt. In der AfA-Tabelle werden die gewöhnlichen Nutzungsdauern der gebräuchlichsten Anlagegüter dargestellt.