Bitte wählen sie einen Anfangsbuchstaben:

Im Glossar finden sie in alphabetischer Reihenfolge Erklärungswürdige Begriffe zu Ihrem Anlagethema.

Glossar A

  • Ad – hoc Publizität

Unter einer Ad – hoc Publizität versteht man die Verpflichtung eines Unternehmens, dessen Wertpapiere im Amtlichen Handel, am Neuen Markt oder Geregelten Markt gehandelt werden, der Öffentlichkeit nicht bekannte, kursrelevante Tatsachen unverzüglich mitzuteilen.