Die Anlage im Überblick

In Zeiten volatiler Kapitalmärkte gilt es Kapitalanlagen zu identifizieren, welche die Chance auf ein vergleichsweise ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis aufweisen. Investitionen in Pflegeimmobilien sind für jedes Portfolio ein Stabilität bildendes Element das aufgrund ihrer geringen Korrelation zu Aktien und Renten zu einer stabilen und diversifizierten Vermögensanlage beiträgt. Wir bieten Ihnen mit diesem Fonds die Möglichkeit über eine reine Euro Investition ohne Währungsrisiko sich unmittelbar an der INP Seniorenzentrum Lippstadt GmbH & Co. KG zusammen mit anderen Interessenten zu beteiligen.

Die hervorragende Lage des Objektes in Lippstadt, die Vermietung an einen bonitätsstarken Mieter und Betreiber der Seniorenimmobilie verbunden mit einem langfristig geschlossenen Mietvertrag schaffen die Grundlage für eine sehr erfolgreiche Spezial-Immobilienanlage.

Wir freuen uns, Ihnen mit dem Seniorenzentrum Lippstadt ein interessantes Beteiligungsangebot aus dem Hause INP präsentieren zu dürfen, welches unsere hohen und konservativen Qualitätsanforderungen erfüllt und Ihnen die Möglichkeit bietet an einem von der Konjunktur unabhängigen Wachstumsmarkt zu partizipieren.

Das Seniorenzentrum Lippstadt

Die Fondsgesellschaft INP Seniorenzentrum Lippstadt GmbH & Co. KG investiert in ein hochwertig gebautes Pflegeheim in Lippstadt. Das Seniorenzentrum ist langfristig über einen 25-jährigen Pachtvertrag an die Unternehmensgruppe Helvita, Heidelberg vermietet. Die Sozialimmobilie in Lippstadt liegt in bevorzugter Lage und ist in ihrem Marktumfeld bereits bestens platziert. Das zeitgemäße Raumangebot steht im Einklang mit der Nachfrage und den Preisverhältnissen vor Ort. Die Qualität und der attraktive Standort dieser Sozialimmobilie erhöhen die Chance auf eine höhere als prognostizierte Wertentwicklung.

Die Fakten auf einen Blick

INP Seniorenzentrum Lippstadt GmbH & Co. KG

•    Standort Lippstadt, Stadtteil Bad Waldliesborn
•    Bevorzugte Lage in gewachsener Wohngegend
•    Pflegeheim mit 100 Betten
•    Euro Finanzierung
•    Konjunkturunabhängige Vermögensanlage
•    Betreiber: Unternehmensgruppe Helvita (10 Pflegeeinrichtungen)
•    25 Jahre Mietvertrag, beginnend am 1. Februar 2009
•    Ausschüttung beginnend mit 6 ,5% p. a., ansteigend auf bis zu 10 %
•    Monatliche Ausschüttung
•    Zinsfestschreibung über 10 Jahre  

Ausschüttung in Prozent der Kommanditeinlage

Prognose         Jahre         Zeitraum
6,50 %         4 (+11.Mon.)     2009 – 2013
7,00 %         5                       2014 – 2018
7,25 %         5                       2019 – 2023
7,50 %         5                       2024 – 2028
8,50%          2                       2029 – 2030
9,00%          3                       2031 – 2033
10,00%        1                       2034
zzgl. Verkaufserlös


Laufzeit

Das Fondsobjekt soll nach 25 Jahren zu einem Faktor von 12,0 veräußert werden. Dabei wurde unterstellt, dass das Objekt zu einem niedrigeren Faktor veräußert werden kann, als es eingekauft wurde. Soweit ein besserer Veräußerungspreis erzielt werden kann, würde sich die Schlusszahlung an die Anleger entsprechend erhöhen. Es ist möglich, dass die Immobilie bereits vor 2034 verkauft werden kann und hierbei ein Veräußerungspreis erzielt wird, der auch unter Berücksichtigung der dann entfallenden Auszahlungen für die ursprünglich länger geplante Laufzeit zu einer insgesamt höheren Gesamtauszahlung für die Anleger führt.

Der Pflegeimmobilienmarkt in Deutschland: Perspektive & Sicherheiten


Der Gesundheitsmarkt ist einer der größten in Deutschland. Die demografische Entwicklung und ein verändertes Gesundheitsbedürfnis stellen auch zukünftig ein sehr großes Wachstumspotential dar. Der Pflegemarkt steht vor großen Veränderungen und wird in den nächsten Jahren für ein dynamisches Wachstum stehen. Die stetig steigende Zahl älterer Menschen lässt erwarten, dass die Nachfrage für Pflegeimmobilien auch in Zukunft das bestehende Angebot bei weitem übersteigen wird. Da sich die Alterspyramide in den letzten Jahren auf den Kopf gestellt hat, d.h. immer älter werdende Menschen bei gleichzeitigem Geburten-rückgang, werden erhebliche Investitionsvorhaben für den Markt in Zukunft erforderlich sein.

Die Lebenserwartung hat sich in den letzten 100 Jahren um etwa 30 Jahre auf durchschnittlich 75 Jahre für Männer und 81 Jahre für Frauen erhöht. Für Männer ist eine Lebenserwartungssteigerung bis zum Jahre 2050 auf 81 Jahre und für Frauen auf 87 Jahre prognostiziert. Die Folge wird sein, dass bis zum Jahr 2050 die Zahl der Menschen, die 80 Jahre und älter sein werden, um 4,9 Mio. auf dann 9,1 Mio. ansteigen wird, die der über 90-jährigen sich auf über 2 Mio. vervierfachen wird. Der Bedarf an Pflegeleistungen wird demnach enorm steigen. Mit starken Vorgaben und Auflagen an die Pflegequalität sowie einer nachhaltigen Stärkung der Verbraucher-schutzrechte hat der deutsche Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass die Pflegeheime nicht zu reinen „Verwahranstalten“ werden. Die Zahl der Pflege-leistungsempfänger wird nach einer Prognose des Deutschen Instituts für Wirt-schaftsforschung bis zum Jahr 2020 um mehr als 50 % steigen. 300.000 zusätzliche Pflegeplätze werden in den nächsten Jahren in Deutschland erwartet werden.

Bis heute stellt sich der Pflegemarkt wie folgt dar: Es gibt rund 8.500 Pflegeeinrichtungen mit einer Kapazität von ca. 750.000 Pflegeplätzen bei einem geschätzten Gesamt- Umsatz in Höhe von € 25 Mrd. Allerdings wird dies kaum allein über öffentliche Abgaben finanzierbar sein.

Vielmehr wird die private Vorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die verstärkte private Vorsorge wird zu einem Wandel der Nachfrage führen. Das schafft für die künftige Gestaltung von stationären Angeboten neue Herausforderungen und Chancen – vor allem hinsichtlich der Flexibilität ihrer Struktur und ihrer Qualität. Das künftige Wachstumspotenzial ist beträchtlich zum einen wegen des erheblichen Erweiterungsbedarfs, zum anderen wegen des zunehmenden Ersatzbedarfs. Dieser Bedarf wird künftig weitestgehend über den Kapitalmarkt finanziert werden müssen.

Marktbeobachter sehen einen dynamisch ansteigenden Markt voraus. Allein die durchschnittlichen Auslastungskennzahlen (rd. 96 %) der bestehenden Einrichtungen sprechen für sich und unterlegen den Anspruch an diesen Markt.

Investitionen in stationäre Pflegeeinrichtungen: Besondere Marktvorteile

Eine stationäre Pflegeeinrichtung bietet eine besonders hohe Mietsicherheit, denn aufgrund des hohen Bedarfs sieht heute auch der Gesetzgeber stationäre Pflegeeinrichtungen grundsätzlich als förderungswürdig an. Das Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat diese Förderungswürdigkeit definiert. Dies führt dazu, dass der Anteil des Heimentgeltes, der für die Unterkunft und die Verpflegung sowie für die Investitionen (bzw. Mieten und Pachten) gedacht ist, vom Staat, bzw. den Sozialhilfeträgern dann übernommen wird, wenn der Bewohner selbst sozial schwach wird und diese Kosten nicht mehr tragen kann. Für die Fondsgesellschaft bedeutet dies, dass die Mietzahlungen der Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Bedarfsfall grundsätzlich durch staatliche Unterstützung sichergestellt sind.

Staatlich refinanzierte Mieten – wie funktioniert das genau?

Im Rahmen des § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) wird durch den Gesetzgeber genau definiert, was eine stationäre Pflegeeinrichtung ist. Entspricht ein Objekt dieser Definition, so erhält der Betreiber, bezogen auf das Objekt, einen Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI). Der Versorgungsvertrag wiederum stellt für den
Betreiber die Grundlage für den Abschluss von Pflegesatzvereinbarungen dar.
Sofern ein Versorgungsvertrag besteht, sind die Kostenträger gemäß § 85 SGB XI verpflichtet, Verhandlungen für die erforderliche Pflegesatz Vereinbarung aufzunehmen. Regelmäßig führen diese Verhandlungen zum Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung.

Aus dieser Pflegesatzvereinbarung ergibt sich der monatliche Heimpreis, der abhängig von der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I – III der gesetzlichen Pflegeversicherung) gestaffelt und durch den Bewohner zu zahlen ist. Dem Bewohner
werden die Kosten der Pflege durch die Pflegeversicherung bis zu 100 % erstattet.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Mietkosten (Investitionskostensatz) trägt der Bewohner vom Grundsatz her selbst, da diese
Bestandteil seiner regelmäßigen, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit anfallenden Lebenshaltungskosten sind. Können der Bewohner oder seine unterhaltspflichtigen Kinder bzw. Eltern diese Kosten nicht tragen und besteht für die Einrichtung eine Pflegesatzvereinbarung, so regelt § 75 Abs. 3 SGB XII (Nachfolger des
Bundessozialhilfegesetzes) die Kostenübernahme durch den Träger der Sozialhilfe.
Dies ist eine komplizierte Regelung, die jedoch dem Anleger des Fonds ein hohes Maß an Sicherheit gibt. Denn: Sichere Mieten bedeuten sichere Ausschüttungen.

Die stationäre Pflegeeinrichtung, in die dieser Fonds investiert, erfüllt alle vorgenannten Voraussetzungen. Grundsätzlich wird ein Teil der Bewohner dieses Hauses sozial hilfsbedürftig sein, so dass der Staat aufgrund der Kostenübernahme-erklärung des Sozialhilfeträgers für die Bewohner die Kosten übernimmt.


Dies ist eine unverbindliche Information, die nicht vollständig ist. Maßgeblich ist ausschließlich der gültige, von der BaFin gestattete Verkaufsprospekt, dem Sie alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten entnehmen können.