Unabhängiges Rating für Geschlossene Fonds zeichnet INP Holding AG aus
Welchen Sachwerten kann man jetzt vertrauen ? Diese Frage untersuchten die unabhängigen Fonds-Experten von INVESTMENT (das Original).In einem quantitativen und qualitativen Verfahren wurden die besten Fonds und Initiatoren von den Fonds-Exper¬ten von INVESTMENT (das Original), im Verbund der Time Warner Gruppe, die internationale Vergleichsparameter an¬gelegt haben, selektiert.Dabei wurden sachliche Maßstäbe angelegt - und be¬sonders wichtig -, um Interessenskonflikte zu vermeiden, wurden die Analysen nicht - wie bei allen anderen Ratings - von den Initiatoren bezahlt und/oder in Auftrag gegeben.INP wurde für seinen Fonds prämiert: In der Kate¬gorie „Social Fonds“ belegte INP mit seinem Fonds „ INP Seniorenzentrum Lippstadt GmbH & Co. KG“ den ersten Platz.
Die INP Holding AG wurde 2006, von dem heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden Wolfgang
Krug gegründet und hat sich auf das Marktsegment Pflegeimmobilien spezialisiert. Die INP Gruppe konzipiert aus den erworbenen Objekten strukturierte Anlagemöglichkeiten für private und institutionelle Investoren. Im Bereich Management sind Konzeption, Asset- und Property Management eingebunden. Dies beinhaltet die durchgehende Portfolioanalyse, alle Maßnahmen zur langfristigen Werterhaltung und Wertsteigerung der Immobilien sowie auch die Neuentwicklung von Immobilien in Kooperation mit namhaften
Projektentwicklern. Inbegriffen sind ebenso die kaufmännische, technische und infrastrukturelle Betreuung der Immobilie. Das Asset- und Property Management ist sowohl für die eigenen Fondsobjekte erforderlich und wird auch als Dienstleistung für private und institutionelle Investoren angeboten.
Der Gesellschafter und die Mitarbeiter haben auf dem Gebiet des Pflegemarktes auch durch vorherige Tätigkeiten bei anderen Fondshäusern langjährige Erfahrung, insbesondere mit dem Initiieren und dem Platzieren von geschlossenen Spezial-Immobilien-Fonds. Vor diesem Erfahrungshorizont initiiert die INP
Management GmbH ihren Fonds.
Die Seniorenresidenz in Bad Waldliesborn einem Stadtteil von Lippstadt wurde durch Abschluss eines Pachtvertrages am 10.November 2008 mit Wirkung zum 1. Februar 2009 langfristig an die Haus Amselhof Seniorenresidenzen GmbH ein Tochterunternehmen der Helvita Irmtraud GmbH, Heidelberg verpachtet. Die Bewirtschaftung von Pflegeheimen auf Grundlage langfristiger Mietverträge ist Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit des Unternehmens. Aktuell werden 10 Einrichtungen in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz und Baden Württemberg bewirtschaftet.
Die Unternehmensgruppe wird von Herrn Ralph Claros Salinas als geschäftsführender Gesellschafter geführt. Herr Claros Salinas verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der stationären Altenpflege und Rehabilitation. Wohngruppenmodelle, Mehrgenerationen-häuser und die stationäre Pflege dementiell erkrankter Menschen stehen im Vordergrund der konzeptionellen Ausrichtung. Die derzeit 500 Beschäftigten bilden multiprofessionelle Teams von Spezialisten, die eine individuelle Pflege und Betreuung ermöglichen.
Für 2009 plant die Unternehmensgruppe Helvita einen Jahresumsatz in Höhe von 22 Mio. EURO.
Zur Absicherung der Pachteinnahmen hat die Helvita Irmtraut GmbH, Heidelberg für ihre
100 %-ige Tochtergesellschaft die Haus Amselhof Seniorenresidenzen GmbH eine Patronatserklärung abgegeben, indem sie für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis einsteht.
Der Pflegeimmobilienmarkt in Deutschland: Perspektive & Sicherheiten
Der Gesundheitsmarkt ist einer der größten in Deutschland. Die demografische Entwicklung und ein verändertes Gesundheitsbedürfnis stellen auch zukünftig ein sehr großes Wachstumspotential dar. Der Pflegemarkt steht vor großen Veränderungen und wird in den nächsten Jahren für ein dynamisches Wachstum stehen. Die stetig steigende Zahl älterer Menschen lässt erwarten, dass die Nachfrage für Pflegeimmobilien auch in Zukunft das bestehende Angebot bei weitem übersteigen wird. Da sich die Alterspyramide in den letzten Jahren auf den Kopf gestellt hat, d.h. immer älter werdende Menschen bei gleichzeitigem Geburten-rückgang, werden erhebliche Investitionsvorhaben für den Markt in Zukunft erforderlich sein. Die Lebenserwartung hat sich in den letzten 100 Jahren um etwa 30 Jahre auf durchschnittlich 75 Jahre für Männer und 81 Jahre für Frauen erhöht. Für Männer ist eine Lebenserwartungssteigerung bis zum Jahre 2050 auf 81 Jahre und für Frauen auf 87 Jahre prognostiziert. Die Folge wird sein, dass bis zum Jahr 2050 die Zahl der Menschen, die 80 Jahre und älter sein werden, um 4,9 Mio. auf dann 9,1 Mio. ansteigen wird, die der über 90-jährigen sich auf über 2 Mio. vervierfachen wird. Der Bedarf an Pflegeleistungen wird demnach enorm steigen. Mit starken Vorgaben und Auflagen an die Pflegequalität sowie einer nachhaltigen Stärkung der Verbraucher-schutzrechte hat der deutsche Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass die Pflegeheime nicht zu reinen „Verwahranstalten“ werden. Die Zahl der Pflegeleistungsempfänger wird nach einer Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bis zum Jahr 2020 um mehr als 50 % steigen. 300.000 zusätzliche Pflegeplätze werden in den nächsten Jahren in Deutschland erwartet werden. Bis heute stellt sich der Pflegemarkt wie folgt dar: Es gibt rund 8.500 Pflegeeinrichtungen mit einer Kapazität von ca. 750.000 Pflegeplätzen bei einem geschätzten Gesamt- Umsatz in Höhe von € 25 Mrd. Allerdings wird dies kaum allein über öffentliche Abgaben finanzierbar sein.Vielmehr wird die private Vorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die verstärkte private Vorsorge wird zu einem Wandel der Nachfrage führen. Das schafft für die künftige Gestaltung von stationären Angeboten neue Herausforderungen und Chancen – vor allem hinsichtlich der Flexibilität ihrer Struktur und ihrer Qualität. Das künftige Wachstumspotenzial ist beträchtlich zum einen wegen des erheblichen Erweiterungsbedarfs, zum anderen wegen des zunehmenden Ersatzbedarfs. Dieser Bedarf wird künftig weitestgehend über den Kapitalmarkt finanziert werden müssen.Marktbeobachter sehen einen dynamisch ansteigenden Markt voraus. Allein die durchschnittlichen Auslastungskennzahlen (rd. 96 %) der bestehenden Einrichtungen sprechen für sich und unterlegen den Anspruch an diesen Markt.
Staatlich refinanzierte Mieten – wie funktioniert das genau?
Im Rahmen des § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) wird durch den Gesetzgeber genau definiert, was eine stationäre Pflegeeinrichtung ist. Entspricht ein Objekt dieser Definition, so erhält der Betreiber, bezogen auf das Objekt, einen Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI). Der Versorgungsvertrag wiederum stellt für denBetreiber die Grundlage für den Abschluss von Pflegesatzvereinbarungen dar.Sofern ein Versorgungsvertrag besteht, sind die Kostenträger gemäß § 85 SGB XI verpflichtet, Verhandlungen für die erforderliche Pflegesatz Vereinbarung aufzunehmen. Regelmäßig führen diese Verhandlungen zum Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung.Aus dieser Pflegesatzvereinbarung ergibt sich der monatliche Heimpreis, der abhängig von der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I – III der gesetzlichen Pflegeversicherung) gestaffelt und durch den Bewohner zu zahlen ist. Dem Bewohnerwerden die Kosten der Pflege durch die Pflegeversicherung bis zu 100 % erstattet.Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Mietkosten (Investitionskostensatz) trägt der Bewohner vom Grundsatz her selbst, da dieseBestandteil seiner regelmäßigen, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit anfallenden Lebenshaltungskosten sind. Können der Bewohner oder seine unterhaltspflichtigen Kinder bzw. Eltern diese Kosten nicht tragen und besteht für die Einrichtung eine Pflegesatzvereinbarung, so regelt § 75 Abs. 3 SGB XII (Nachfolger desBundessozialhilfegesetzes) die Kostenübernahme durch den Träger der Sozialhilfe.Dies ist eine komplizierte Regelung, die jedoch dem Anleger des Fonds ein hohes Maß an Sicherheit gibt. Denn: Sichere Mieten bedeuten sichere Ausschüttungen.Die stationäre Pflegeeinrichtung, in die dieser Fonds investiert, erfüllt alle vorgenannten Voraussetzungen. Grundsätzlich wird ein Teil der Bewohner dieses Hauses sozial hilfsbedürftig sein, so dass der Staat aufgrund der Kostenübernahme-Erklärung des Sozialhilfeträgers für die Bewohner die Kosten übernimmt.